Sorge in der Zeit, dann hast du in der Not.
Will heißen: kümmern Sie sich, solange Sie geschäftsfähig sind um die Frage, wer Ihnen weiterhilft in schwierigen Zeiten.
Wer macht sich schon gerne Gedanken über die Zeit, in der die eigenen Kräfte nachlassen und man sich nicht mehr selbst um seine eigenen Angelegenheiten kümmern kann? Viele gehen immer noch davon aus, dass sich automatisch innerhalb der Familie Lösungen hierfür finden. Aber das ist ein Fehlschluss. Automatische Vertretungsvollmacht innerhalb von Familien gibt es in Deutschland nicht. Wenn Sie also sicher gehen wollen, dass sich ein Familienangehöriger später um alle Ihre Angelegenheiten kümmern darf, dann sollten Sie diesem eine Vollmacht erteilen. Aber Vorsicht – diese Vollmacht gilt ab sofort. Eine Einschränkung etwa dergestalt: die Vollmacht soll erst ab dem Moment gelten, wenn ich selbst meine Angelegenheiten nicht mehr regeln kann, gehört nicht in dieses Schriftstück. Denn wer bestimmt dann diesen Moment? Die Erteilung einer Vollmacht ist also absolute Vertrauenssache. Der Bevollmächtigte wird auch Ihre finanziellen Angelegenheiten regeln müssen, deshalb ist auch zu bedenken, dass er Zugriff auf Ihre Konten hat.
Haben Sie auch daran gedacht, dass Sie später möglicherweise einmal in einem Pflegeheim sind, wenn die häusliche Pflege zu schwierig wird, oder wenn niemand da ist, der diese Pflege übernehmen kann. Wer wird die Kosten zahlen? Solange Sie vermögend sind (als vermögend gilt, wer mehr als 2.600,00 EUR auf der Bank hat) müssen Sie die Kosten selbst tragen. Wenn Sie Grund- und Boden-Vermögen besitzen, muss dieses möglicherweise verkauft werden. Auch das zu klären, ist Aufgabe des Bevollmächtigten.
Dies macht u.U. eine notarielle Vollmacht notwendig.
Es gibt viele Fragen zu klären in diesem Zusammenhang.
In Anlehnung an das Betreuungsrecht beinhaltet eine Vorsorgevollmacht Regelungen über die Vertretung im Krankheitsfall (Gesundheitssorge), über die Regelung von Vermögensangelegenheiten (Vermögenssorge) und über die Wohnform (Aufenthaltsbestimmung).
Sollte sich eine Demenz einstellen, oder Sie aufgrund eines plötzlichen Ereignisses Sie nicht mehr geschäftsfähig sein, dann ist es zu spät für die Erteilung einer Vollmacht.
In diesem Falle kommt es dann ( nach Antragstellung ) zu einer gesetzlichen Betreuung durch das Betreuungsgericht. Dann haben Sie nicht mehr selbst Einfluss auf das Geschehen. Natürlich werden Ihre Kinder berücksichtigt bei der Bestellung eines Betreuers und in der Regel auch bestellt. Mehr als 75 % aller Betreuungen werden innerhalb der Familie geführt. Aber
Gegenüber dem Betreuungsgericht müssen viele Formalitäten erfüllt werden.
Einfacher ist es daher, wenn Sie, eine Vorsorgevollmacht erteilen, solange Sie geschäftsfähig sind. Eine Vollmacht kann jeder nur für sich selbst erteilen.
Lassen Sie sich zu diesem Thema beraten. Gespräche über Ihre ganz persönliche Situation helfen Ihnen weiter bei Fragen wie:
Wen soll ich als Bevollmächtigten einsetzen? Wann soll ich das tun? Ab wann gilt die Vollmacht? Wo hebe ich die Vollmacht auf? Muß ich zu einem Notar gehen?
Im Zusammenhang mit einer Vorsorgevollmacht wird häufig die Frage nach einer Patientenverfügung gestellt. Die Patientenverfügung regelt nicht die Angelegenheiten des täglichen Lebens wie die Vorsorgevollmacht, sondern soll klären, wie Ihre letzten Tage s aussehen sollen.
Wenn Sie möchten, dass in Ihren letzten Tagen alles getan werden soll, um ihrem Leben mehr Zeit zu geben, werden die Ärzte dies tun. Denn Ärzte sind dafür da, Leben zu erhalten- dann brauchen Sie keine Patientenverfügung.
Wenn Sie aber Ihren Angehörigen und den Ärzten vermitteln wollen, dass es
am Ende des Lebens Situationen geben könnte, die Sie nicht so lange wie möglich aushalten möchten, dann sollten Sie sich mit den Inhalten einer Patientenverfügung auseinandersetzen. Die Aufgabe des hier eingesetzten Bevollmächtigten ist es, Ihren in dieser Patientenverfügung ausgedrückten Willen durch zu sezten. Dies ist eine schwierige Aufgabe. Auch hier bietet der Betreuungsverein Hilfe in Gesprächen an.
Testament:
Häufig hören wir in unseren Beratungsgesprächen den Satz:
„Ich habe alles geklärt, ich habe schon ein Testament gemacht.“
Ein Testament regelt die Erbangelegenheiten nach dem Tod. Bei einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung geht es jedoch um die Regelung ihrer Angelegenheiten vor dem Tod, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, dies zu tun, aber Hilfe brauchen.